24 Stunden Pflege und Betreuung – Kosten & Förderungen
Kosten
Die monatliche Vertragsgebühr beträgt € 200,00 inkl. 20 % MwSt. zuzüglich Qualitätsmanagement.
Ablauf der Qualitätssicherung
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Erstbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson
- Erhebung der pflegerischen Anamnese
- Erstellung eines individuellen Pflegeplans
- Entscheidung über die Notwendigkeit einer Delegation
- Dauer des Hausbesuchs: ca. 1–2 Stunden
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Delegation und Einschulung der PersonenbetreuerInnen
- Hausbesuch pro PersonenbetreuerIn, Dauer nach Bedarf
- Bei Veränderung der Betreuungssituation oder des Gesundheitszustands
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Regelmäßige Visiten zur Qualitätssicherung
- Nach Bedarf und auf Wunsch, mindestens einmal pro Quartal
- Bei Erhöhung der Pflegestufe
- Bei Veränderung der Betreuungssituation oder des Gesundheitszustands
Kurzzeitbetreuung und nähere Informationen auf Anfrage.
Staatliche Förderung
Für hilfsbedürftige Personen ab Pflegestufe 3 kann eine staatliche Förderung beim Bundessozialamt beantragt werden.
Die Förderung beträgt derzeit € 800,– für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen.
Zusätzlich ist die Betreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (Lohn- bzw. Einkommenssteuerausgleich).
Kosten & Preise – Rechenbeispiel
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:
- monatlicher Vertragsgebühr: € 200,– inkl. 20 % MwSt.
- einmaliger Vermittlungsgebühr: € 885,– inkl. 20 % MwSt.
- Honorar der Betreuungskräfte
- Fahrtkosten (je nach Herkunft)
- Sachaufwand für Unterkunft und Verpflegung
Das Bruttohonorar ist jeweils am Ende des Betreuungs-Turnus (meist 14-tägig) direkt an die Betreuungskräfte zu bezahlen und beinhaltet Sozialversicherung, Steuern und Abgaben.
Bruttohonorar pro Tag inkl. Sozialversicherung
| Variante | Beschreibung | Tagessatz | Monat (28 Tage) |
|---|---|---|---|
| Variante 1 | Grundkenntnisse Deutsch, Haushaltshilfe | ab € 85,00 | € 2.380,00 |
| Variante 2 | Erweiterte Deutschkenntnisse, Erfahrung | ab € 95,00 | € 2.660,00 |
Preisbeispiel pro Monat (28 Tage)
| Variante 1 | Variante 2 | |
|---|---|---|
| Kosten Betreuung | € 2.380,00 | € 2.660,00 |
| + Vertragsgebühr | € 200,00 | € 200,00 |
| – Förderung | € 800,00 | € 800,00 |
| – Pflegegeld (Stufe 4) | € 865,10 | € 865,10 |
| Gesamt | € 914,90 | € 1.194,90 |
Förderkriterien
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3
- Bei Stufe 3 und 4 ärztliche Bestätigung erforderlich
- Einkommensgrenze: € 2.500,– netto monatlich
Die Förderung kann beim Bundessozialamt beantragt werden:
- € 400,– monatlich für eine Betreuungskraft
- € 800,– monatlich für zwei Betreuungskräfte
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Büro oder beim Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at .